Die Überweisung erfolgt mittels ärztlicher Verordnung. Die Behandlungskosten werden als Pflichtleistung von Krankenkassen, Unfallversicherungen und der Invalidenversicherung übernommen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an die Versicherungen.
Es ist auch möglich als Selbstzahler Ergotherapie zu erhalten.
Hier können Sie das Formular Verordnung für Ergotherapie herunterladen oder ausfüllen und ausdrucken (PDF, 64 KB).
Weitere informationen fnden Sie auf der Webseite des Ergotherpeutinnen-Verband Schweiz.